Rechtliches
Terms and Conditions
Version 1 · Zuletzt aktualisiert: 02.02.2026
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung für ein Angebot der Freizeit Fussball Menzing (nachstehend „FFM" genannt) bietet der Anmeldende (nachstehend „Kunde") der Fußballschule den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann per Post, Fax, E-Mail, oder online auf dieser Seite vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung unter Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. - Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Fußballschule auf den Prospekten und den Internetdarstellungen auf der Seite www.ffmenzing.de sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung. - Änderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss die Fußballschule für notwendig hält und von ihr nicht zweckwidrig herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen. - Bezahlung
- Bei Online-Anmeldung:
Der Kunde hat die im Anmeldeformular angegebene, selbst gewählte Zahlungsmethode fristgerecht zu erledigen. Mit Eingang des Betrages ist der Teilnahmeplatz gesichert. Ohne fristgerechte Zahlung erlischt das Recht auf Teilnahmeplatzreservierung. - Bei schriftlicher Anmeldung:
Sobald die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung versendet oder bei FFM eingegangen ist, ist die Teilnahmegebühr innerhalb von 14 Tagen in vollem Umfang auf folgendes Konto zu überweisen:
Kontoinhaber: Nico Formella - Freizeit Fussball Menzing
IBAN: DE71 1001 8000 0797 9639 36
BIC: FNOMDEB2
Verwendungszweck: Teilnehmername / Veranstaltung (Camp/Fördertraining)
Mit erfolgreichem Eingang des Betrages wird der Teilnahmeplatz fest zugesichert und abschließend seitens der Fußballschule schriftlich bestätigt. Sollte keine Zahlung in dem Zeitrahmen erfolgen, erlischt das Recht auf die Teilnahmeplatzreservierung.
- Bei Online-Anmeldung:
- Widerruf / Rücktritt
Der Kunde erhält nach bestätigter Teilnahme an Veranstaltungen von FFM ein 14-tägiges Recht auf Widerruf. Entsprechende Widerrufsbelehrung finden Sie hier und entsprechendes Widerrufsformular hier.
Nach 14 Tagen kann der Kunde weiterhin jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück kann FFM gemäß § 651 i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei Rücktritt innerhalb der letzten 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 100 % der Teilnahmegebühr zu zahlen. Mit der Absage des Teilnehmers sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen und die bereits gezahlte Gebühr verbleibt beim Veranstalter.
Wird die Kursteilnahme vom Teilnehmer aus gleich welchen Gründen während des Kurses abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. - Ablauf
Für die Dauer der Leistung von FFM überträgt der Kunde FFM und dem für sie tätigen Veranstaltungsleiter die Aufsichtspflichten und -rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer von FFM Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, hat der Veranstaltungsleiter des Kurses oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Der Ausschluss von der Teilnahme steht dem Abbruch der Kursteilnahme zu Ziffer 5. gleich. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Veranstaltungsleiter von FFM, seinem Bevollmächtigten oder der Geschäftsstelle von FFM. - Angaben über den Gesundheitszustand
Der Kunde erklärt mit der Anmeldung, dass der/die Teilnehmer gesund und sportlich voll belastbar ist/sind und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolviert werden kann. Der Kunde verpflichtet sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn, FFM bzw. den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen des Teilnehmers (schriftlich) ebenso zu informieren wie über notwendige Medikamenteneinnahme des Teilnehmers.
Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Camps von FFM werden dem Kunden angezeigt und können zum Abbruch der Kursteilnahme führen. - Rücktritt und Kündigung durch die FFM
FFM kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:- Bis 2 Wochen vor einer Veranstaltung
Wird eine Veranstaltung vom gastgebenden Verein oder der Fußballschule mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird dem Kunden eine adäquate Ersatzveranstaltung angeboten. Kann FFM dem Kunden keine adäquate Ersatzveranstaltung anbieten, hat der Kunde Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Lehnt der Kunde die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung ab, hat er ebenfalls Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. - Einhaltung der Campregeln
FFM behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Campregeln (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen (s. Ziff. 6.).
- Bis 2 Wochen vor einer Veranstaltung
- Haftung von FFM
Die FFM haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:- die gewissenhafte Vorbereitung
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der für sie tätigen Personen
- die Richtigkeit der Veranstaltung
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
- Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von FFM ist auf die Teilnahmegebühr beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von FFM herbeigeführt wird bzw. soweit FFM für einen einem Teilnehmer zugefügten Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
FFM haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Theaterbesuche, Ausstellungen etc.) soweit diese in der Teilnahmebestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Die Teilnehmer sind für Kleidung und Gepäck selbst verantwortlich. FFM haftet nicht für Diebstahl oder Einbruch. - Versicherungen
Der Kunde garantiert, dass von ihm angemeldete Teilnehmer kranken- und haftpflichtversichert sind, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers. - Medizinische Versorgung
Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Kunde FFM, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Sollten FFM durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Kunde zum Ersatz verpflichtet. - Foto- und Filmrechte
Der Kunde sowie die Teilnehmer (und ihre gesetzlichen Vertreter) erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch FFM und ihren Partnern, sowie die von FFM und ihren Partnern mit der Umsetzung beauftragten Werbeagenturen unbeschränkt für die Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien, unter anderem auch im Internet und in Sozialen Netzwerken, in un- und bearbeiteter Form, verbreitet und veröffentlicht werden dürfen – und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken. - Gerichtsstand
Der Kunde kann FFM nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von FFM gegen den Kunden und/oder Teilnehmer ist der Wohnsitz des Kunden/Teilnehmers maßgebend. Ist der Kunde Vollkaufmann oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand München. - Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die den in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich Bestimmungen als lückenhaft erweisen sollten. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, Regelungen hinzuzufügen, die dem entsprechen, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie den jeweiligen Aspekt bei Vertragsschluss bedacht hätten. - Umsatzsteuerbefreiung
Unsere Fußballschule Freizeit Fussball Menzing erfüllt nach ordnungsgemäßer Prüfung der Regierung von Oberbayern die Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerbefreiung nach §4 Nr.21 Buchst. a Doppelbuchstabe bb UStG, dementsprechend weist Freizeit Fussball Menzing in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus.
München, Stand: 28.01.2026